Ob Kleinwagen oder Lifestyle-Roadster


Experten Tipp: Optik und Klang der Auspuffanlage sollte einfach stimmen.

Beim Kauf von Auspuffanlagen sollten Tuningbegeisterte unbedingt auf Qualität achten. Zudem müssen Sportauspuffanlagen vorgeschriebene Werte einhalten! Schlechte Anlagen verschleißen sehr schnell und gelten als „defekt“, wenn die Geräuschwerte nicht mehr eingehalten werden. Von Manipulationen sollten Autofahrer die Finger lassen. Ist die Betriebserlaubnis erloschen und die Umwelt negativ beeinträchtigt, hat dies ein Bußgeld von 90 Euro zur Folge. Punkte gibt es hierfür allerdings nicht mehr.

Am Ende wollen alle nur das Eine: gut verpackten, sportlichen Sound und davon möglichst eine ganze Menge. Also weg mit dem Vorschalldämpfer und fix den Endschalldämpfer entkernt? So einfach ist das nicht. Der Gesetzgeber hat Grenzen geschaffen, was die Geräuschentwicklung betrifft. Im Klartext: Je neuer ein Fahrzeug ist, desto leiser muss es sein.

Auspuffanlagen müssen eine Typgenehmigung besitzen. Das Typgenehmigungszeichen muss deutlich sichtbar und unverwischbar sein, auch in der vorgesehenen Anbaulage. Zulässige Anlagen verfügen über ein Typgenehmigungszeichen. An Racing-Anlagen (Mitte) ist oftmals ein Hinweis, wie „only for race use“ oder „not for road use“ angebracht.

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) finden sich entsprechende Angaben zu Standgeräusch (Feld U.1) und Fahrgeräusch (Feld U.2) des jeweiligen Fahrzeuges. Einzig das Fahrgeräusch ist gesetzlich reglementiert. Es gelten also Höchstgrenzen, die ein Fahrzeug bei Erteilung der Betriebserlaubnis nicht überschreiten darf. Diese Grenzen gibt es für das Standgeräusch nicht, doch darf der bei Erteilung der Betriebserlaubnis festgestellte Wert nicht überschritten werden. Das Standgeräusch kann im Rahmen einer Einzelabnahme auch erhöht werden.

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 findet sich im Feld P.4 die Nenndrehzahl. Das Standgeräusch wird bei Pkw immer bei drei Viertel dieser Nenndrehzahl gemessen. Hierzu wird ein Schallpegelmessgerät im 45-Grad-Winkel und im Abstand von 50 Zentimetern zur Auspufföffnung platziert (mindestens 20 Zentimeter über der Fahrbahn). Anschließend wird das Fahrzeug dreimal bis zur ermittelten Messdrehzahl gedreht und nach Erreichen das Gas schlagartig weggenommen. Der höchste Wert dieser drei Messungen zählt als Ergebnis und als Toleranz werden 5 dB(A) abgezogen. Details und Ausnahmen sind im Buch „TUNING: street legal“ zu finden.